§34a GewO erklärt: Was bedeutet die IHK-Sachkundeprüfung für Sicherheitsdienste?
Wenn Sie einen Sicherheitsdienstleister suchen, werden Sie früher oder später auf den Begriff §34a GewO stoßen. Was steckt dahinter – und warum ist es das wichtigste Qualitätsmerkmal in der Branche?
Was ist §34a GewO?
§34a der Gewerbeordnung (GewO) regelt das Bewachungsgewerbe in Deutschland. Er legt fest, unter welchen Voraussetzungen gewerbsmäßige Bewachung betrieben werden darf und welche Anforderungen an das eingesetzte Personal gestellt werden.
Das Gesetz unterscheidet zwei Nachweise: die Unterrichtung (40 Unterrichtsstunden bei der IHK, Mindestvoraussetzung für jede Bewachungstätigkeit) und die IHK-Sachkundeprüfung (umgangssprachlich: §34a-Prüfung). Die Sachkundeprüfung ist seit 2003 Pflicht für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, für den Schutz vor Ladendieben, für den Einlassbereich von Diskotheken und seit 2016 auch für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und für Leitungsfunktionen. Seit der Reform 2019 werden alle Wachpersonen zusätzlich im bundesweiten Bewacherregister geführt – Auftraggeber können sich die Registrierung ihres Personals nachweisen lassen. Die Prüfung umfasst Rechts- und Rechtskunde, Umgang mit Menschen, Grundzüge der Sicherheitstechnik und Erste Hilfe.
Was die Prüfung beinhaltet
Jedermannsrechte, Hausrecht, Strafrecht, Notwehr – was darf ein Sicherheitsmitarbeiter und was nicht.
Sicherheitsrelevante Vorschriften für den Arbeitsalltag im Bewachungsgewerbe.
Deeskalation, Kommunikation in Konfliktsituationen und kulturelle Sensibilität.
Alarmanlagen, Zutrittskontrolle, Videoüberwachung – Grundwissen für den praktischen Einsatz.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen – Pflicht für alle geprüften Sicherheitskräfte.
Warum das für Sie als Auftraggeber wichtig ist
Der Einsatz nicht-zertifizierten Personals ist nicht nur eine Frage der Qualität – es geht um Ihre Haftung. Wenn ein nicht qualifizierter Mitarbeiter eine Situation falsch einschätzt und jemand zu Schaden kommt, können Sie als Auftraggeber mitverantwortlich gemacht werden.
Außerdem: Sicherheitspersonal ohne §34a-Nachweis darf in Deutschland keine eigenverantwortlichen Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ausüben. Unternehmen, die günstiges Personal ohne Zertifizierung einsetzen, verstoßen gegen geltendes Recht.
Wie Sie seriöse Anbieter erkennen
Fragen Sie jeden potenziellen Sicherheitsdienst in Frankfurt direkt: Wie viele Ihrer Mitarbeiter haben die Sachkundeprüfung, wie viele nur die Unterrichtung – und sind alle im Bewacherregister eingetragen? Ein seriöser Anbieter wird Ihnen das sofort und konkret beantworten können – und bei Bedarf Nachweise vorlegen.
Bei Secure Standards GmbH ist die §34a-Zertifizierung für alle eingesetzten Sicherheitskräfte Standard. Kein Kompromiss, keine Ausnahmen.