Sicherheitskonzept für Veranstaltungen in Frankfurt: Was Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei verlangen
Ob Firmenjubiläum in einer Eventlocation im Osthafen, Stadtteilfest in Bornheim, Konzert in der Festhalle oder Produktpräsentation auf der Messe: Sobald Menschen in größerer Zahl zusammenkommen, erwartet die Stadt Frankfurt vom Veranstalter ein Sicherheitskonzept. Viele Veranstalter erfahren das erst, wenn das Ordnungsamt nachfragt und die Veranstaltung in drei Wochen stattfindet. Dieser Artikel erklärt, wann ein Konzept Pflicht ist, was hineingehört, welche Behörden mitreden und wie ein professioneller Veranstaltungsschutz in Frankfurt den Prozess verkürzt.
Wann ein Sicherheitskonzept Pflicht ist
Die rechtliche Grundlage in Hessen ist die Hessische Versammlungsstättenverordnung. Sie gilt für Versammlungsstätten, also Hallen, Säle, Stadien und ausgewiesene Freiflächen, und verlangt in § 43 für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ein Sicherheitskonzept, das im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufgestellt wird, sowie einen Ordnungsdienst. Die Bauaufsicht kann ein Konzept auch bei kleineren Veranstaltungen verlangen, wenn Art oder Ablauf es erfordern, etwa bei erhöhtem Brandrisiko, besonderen Besuchergruppen oder Pyrotechnik.
Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, also auf Straßen, Plätzen und in Parks, gilt die Verordnung nicht direkt. Hier entscheidet das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt im Rahmen der Veranstaltungsanzeige beziehungsweise der Sondernutzungserlaubnis, ob und in welchem Umfang ein Sicherheitskonzept, ein Ordnungsdienst und ein Sanitätsdienst vorzulegen sind. In der Praxis wird ab einigen hundert erwarteten Besuchern, bei Alkoholausschank, Musik nach 22 Uhr oder Straßensperrungen fast immer ein Konzept verlangt. Auch private Veranstalter in gemieteten Locations sollten beim Betreiber nachfragen, ob dessen Betriebserlaubnis ein Konzept oder eine Mindestanzahl an Ordnern vorschreibt.
Was in ein Sicherheitskonzept gehört
Art, Ort, Datum, Zeiten, erwartete Besucherzahl und Besucherprofil, Programmablauf, Ausschank, Bühnen, Aufbauten, Pyrotechnik. Realistische Besucherzahlen sind der wichtigste Einzelwert, aus ihm leiten sich Ordner, Sanitäter und Fluchtwegbreiten ab.
Welche Risiken sind zu erwarten? Gedränge, Alkohol, Hitze, Wetter, Brand, Konflikte zwischen Besuchergruppen, Anschlagsrisiko bei exponierten Veranstaltungen. Je Risiko: Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung, Gegenmaßnahme.
Maßstäblicher Plan mit Ein- und Ausgängen, Fluchtwegen und deren Breiten, Feuerwehrzufahrten, Sammelplätzen, Standorten von Ordnern, Sanitätern und Löschmitteln, Bühnen und Technik.
Anzahl, Positionen und Aufgaben der Ordner, Qualifikation nach § 34a GewO, Einlasskonzept mit Taschenkontrolle, Kapazitätssteuerung, Umgang mit alkoholisierten oder aggressiven Personen, Backstage- und Bühnenschutz, Kennzeichnung und Funk.
Bemessung des Sanitätsdienstes nach Besucherzahl und Risiko, Standort der Sanitätsstation, Brandsicherheitswache der Feuerwehr bei Bühnen und Pyrotechnik, Löschmittel, Rauchverbot, Abstände.
Wer entscheidet was? Veranstaltungsleitung, Sicherheitsleitung, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, Behörden. Funkkanäle, Notrufwege, Durchsagen, Verhalten bei Unwetter, Stromausfall, Bombendrohung, Massenpanik.
Auslöser, Entscheidungsbefugnis, Durchsagetexte, Ordnerpositionen bei Räumung, Sammelplätze, Umgang mit mobilitätseingeschränkten Besuchern, Übergabe an Polizei und Feuerwehr.
An- und Abreise, Parken, Sperrungen, Umleitung, ÖPNV, Lärmschutz und Nachbarschaftsinformation. In Frankfurt sind Verkehrsdezernat und Umweltamt in der Regel beteiligt.
Welche Behörden in Frankfurt beteiligt sind
- Ordnungsamt der Stadt Frankfurt: Veranstaltungsanzeige, Sondernutzung, Gaststättenrecht für Ausschank, Prüfung des Sicherheitskonzepts, Auflagen.
- Polizei Frankfurt: Lagebeurteilung, Abstimmung des Konzepts, eigene Kräfte bei Großveranstaltungen, Verkehrsmaßnahmen.
- Feuerwehr und Brandschutzdienststelle: Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten, Brandsicherheitswache, Pyrotechnik, Bühnenabnahme.
- Rettungsdienst und Hilfsorganisationen: Bemessung und Stellung des Sanitätsdienstes.
- Bauaufsicht: bei Versammlungsstätten und größeren Aufbauten, Standsicherheit von Bühnen und Tribünen.
- Umweltamt und Verkehrsdezernat: Lärm, Sperrzeiten, Straßensperrungen, Halteverbote.
Zeitplan: Wann Sie anfangen müssen
Für Veranstaltungen in Versammlungsstätten oder im öffentlichen Raum mit mehr als etwa 1.000 Besuchern sollten Sie acht bis zwölf Wochen vor dem Termin mit dem Konzept beginnen, bei Großveranstaltungen deutlich früher. Die Behörden brauchen Zeit für Rückfragen, Ortstermine und Auflagen, und Sie brauchen Zeit, um qualifizierte Ordner in ausreichender Zahl zu bekommen. Wer in Frankfurt an einem Messewochenende oder parallel zu einem Großkonzert kurzfristig dreißig Ordner mit Sachkundeprüfung sucht, wird sie nicht finden. Der häufigste Fehler, den wir sehen, ist nach wie vor die zu späte Buchung, wie in unserem Artikel zu den sieben häufigsten Fehlern der Event-Sicherheitsplanung beschrieben.
Wie ein Sicherheitsdienst den Prozess verkürzt
Ein erfahrener Veranstaltungsschutz schreibt das Konzept nicht nur, er kennt die Fragen, die das Frankfurter Ordnungsamt stellen wird, kennt die Fluchtwegbreiten der gängigen Locations, hat Vorlagen für Räumungsdurchsagen und Funkpläne und bringt Ordner mit, deren Qualifikation und Bewacherregister-Eintrag dokumentiert sind. Bei Secure Standards übernehmen wir auf Wunsch die gesamte Sicherheitsplanung: Gefährdungsanalyse, Konzept, Abstimmung mit den Behörden, Stellung von Ordnern, Einlass- und Backstage-Teams sowie die Sicherheitsleitung am Veranstaltungstag. Wir arbeiten seit über 20 Jahren mit der Messe Frankfurt, der Festhalle und zahlreichen Locations in der Stadt.
Was Sie beim Anbieter prüfen sollten, bevor Sie ihm Ihr Konzept anvertrauen, steht in unserer Checkliste für die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes in Frankfurt.