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Veranstaltungsschutz ·

Sicherheitskonzept für Veranstaltungen in Frankfurt: Was Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei verlangen

Ob Firmenjubiläum in einer Eventlocation im Osthafen, Stadtteilfest in Bornheim, Konzert in der Festhalle oder Produktpräsentation auf der Messe: Sobald Menschen in größerer Zahl zusammenkommen, erwartet die Stadt Frankfurt vom Veranstalter ein Sicherheitskonzept. Viele Veranstalter erfahren das erst, wenn das Ordnungsamt nachfragt und die Veranstaltung in drei Wochen stattfindet. Dieser Artikel erklärt, wann ein Konzept Pflicht ist, was hineingehört, welche Behörden mitreden und wie ein professioneller Veranstaltungsschutz in Frankfurt den Prozess verkürzt.

Wann ein Sicherheitskonzept Pflicht ist

Die rechtliche Grundlage in Hessen ist die Hessische Versammlungsstättenverordnung. Sie gilt für Versammlungsstätten, also Hallen, Säle, Stadien und ausgewiesene Freiflächen, und verlangt in § 43 für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ein Sicherheitskonzept, das im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufgestellt wird, sowie einen Ordnungsdienst. Die Bauaufsicht kann ein Konzept auch bei kleineren Veranstaltungen verlangen, wenn Art oder Ablauf es erfordern, etwa bei erhöhtem Brandrisiko, besonderen Besuchergruppen oder Pyrotechnik.

Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, also auf Straßen, Plätzen und in Parks, gilt die Verordnung nicht direkt. Hier entscheidet das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt im Rahmen der Veranstaltungsanzeige beziehungsweise der Sondernutzungserlaubnis, ob und in welchem Umfang ein Sicherheitskonzept, ein Ordnungsdienst und ein Sanitätsdienst vorzulegen sind. In der Praxis wird ab einigen hundert erwarteten Besuchern, bei Alkoholausschank, Musik nach 22 Uhr oder Straßensperrungen fast immer ein Konzept verlangt. Auch private Veranstalter in gemieteten Locations sollten beim Betreiber nachfragen, ob dessen Betriebserlaubnis ein Konzept oder eine Mindestanzahl an Ordnern vorschreibt.

Wichtig: Unabhängig von der Pflicht haftet der Veranstalter zivil- und strafrechtlich, wenn bei einer vorhersehbaren Gefahr keine angemessenen Vorkehrungen getroffen wurden. Ein Sicherheitskonzept ist deshalb kein Formular für die Behörde, sondern der Nachweis, dass Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht ernst genommen haben.

Was in ein Sicherheitskonzept gehört

01
Veranstaltungsbeschreibung

Art, Ort, Datum, Zeiten, erwartete Besucherzahl und Besucherprofil, Programmablauf, Ausschank, Bühnen, Aufbauten, Pyrotechnik. Realistische Besucherzahlen sind der wichtigste Einzelwert, aus ihm leiten sich Ordner, Sanitäter und Fluchtwegbreiten ab.

02
Gefährdungsanalyse

Welche Risiken sind zu erwarten? Gedränge, Alkohol, Hitze, Wetter, Brand, Konflikte zwischen Besuchergruppen, Anschlagsrisiko bei exponierten Veranstaltungen. Je Risiko: Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung, Gegenmaßnahme.

03
Flächen- und Fluchtwegplan

Maßstäblicher Plan mit Ein- und Ausgängen, Fluchtwegen und deren Breiten, Feuerwehrzufahrten, Sammelplätzen, Standorten von Ordnern, Sanitätern und Löschmitteln, Bühnen und Technik.

04
Ordnungsdienstkonzept

Anzahl, Positionen und Aufgaben der Ordner, Qualifikation nach § 34a GewO, Einlasskonzept mit Taschenkontrolle, Kapazitätssteuerung, Umgang mit alkoholisierten oder aggressiven Personen, Backstage- und Bühnenschutz, Kennzeichnung und Funk.

05
Sanitäts- und Brandschutzkonzept

Bemessung des Sanitätsdienstes nach Besucherzahl und Risiko, Standort der Sanitätsstation, Brandsicherheitswache der Feuerwehr bei Bühnen und Pyrotechnik, Löschmittel, Rauchverbot, Abstände.

06
Kommunikation und Alarmierung

Wer entscheidet was? Veranstaltungsleitung, Sicherheitsleitung, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, Behörden. Funkkanäle, Notrufwege, Durchsagen, Verhalten bei Unwetter, Stromausfall, Bombendrohung, Massenpanik.

07
Räumungskonzept

Auslöser, Entscheidungsbefugnis, Durchsagetexte, Ordnerpositionen bei Räumung, Sammelplätze, Umgang mit mobilitätseingeschränkten Besuchern, Übergabe an Polizei und Feuerwehr.

08
Verkehrs- und Anwohnerkonzept

An- und Abreise, Parken, Sperrungen, Umleitung, ÖPNV, Lärmschutz und Nachbarschaftsinformation. In Frankfurt sind Verkehrsdezernat und Umweltamt in der Regel beteiligt.

Welche Behörden in Frankfurt beteiligt sind

Zeitplan: Wann Sie anfangen müssen

Für Veranstaltungen in Versammlungsstätten oder im öffentlichen Raum mit mehr als etwa 1.000 Besuchern sollten Sie acht bis zwölf Wochen vor dem Termin mit dem Konzept beginnen, bei Großveranstaltungen deutlich früher. Die Behörden brauchen Zeit für Rückfragen, Ortstermine und Auflagen, und Sie brauchen Zeit, um qualifizierte Ordner in ausreichender Zahl zu bekommen. Wer in Frankfurt an einem Messewochenende oder parallel zu einem Großkonzert kurzfristig dreißig Ordner mit Sachkundeprüfung sucht, wird sie nicht finden. Der häufigste Fehler, den wir sehen, ist nach wie vor die zu späte Buchung, wie in unserem Artikel zu den sieben häufigsten Fehlern der Event-Sicherheitsplanung beschrieben.

Wie ein Sicherheitsdienst den Prozess verkürzt

Ein erfahrener Veranstaltungsschutz schreibt das Konzept nicht nur, er kennt die Fragen, die das Frankfurter Ordnungsamt stellen wird, kennt die Fluchtwegbreiten der gängigen Locations, hat Vorlagen für Räumungsdurchsagen und Funkpläne und bringt Ordner mit, deren Qualifikation und Bewacherregister-Eintrag dokumentiert sind. Bei Secure Standards übernehmen wir auf Wunsch die gesamte Sicherheitsplanung: Gefährdungsanalyse, Konzept, Abstimmung mit den Behörden, Stellung von Ordnern, Einlass- und Backstage-Teams sowie die Sicherheitsleitung am Veranstaltungstag. Wir arbeiten seit über 20 Jahren mit der Messe Frankfurt, der Festhalle und zahlreichen Locations in der Stadt.

Was Sie beim Anbieter prüfen sollten, bevor Sie ihm Ihr Konzept anvertrauen, steht in unserer Checkliste für die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes in Frankfurt.

Wajahat Mirza
Geschäftsführer, Secure Standards GmbH

Seit 2004 in der Sicherheitsbranche. Verantwortet Objektschutz-, Event- und Personenschutz-Einsätze im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit. Schreibt hier über das, was Auftraggeber vor der Beauftragung eines Sicherheitsdienstes in Frankfurt wissen sollten.

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